ANTWORTEN ZU HÄUFIGEN FRAGEN!
Alle Antworten zu Ihrem Theaterbesuch, Veranstaltungstickets, Corona uvm. finden Sie hier:
Allgemeine Fragen:
Ludwig²: ca. 3 h 15 min – inklusive 30 min Pause
Die Päpstin: ca. 3 h 30 min – inklusive 30 min Pause
Zeppelin: ca. 3 h 20 min – inklusive 30 min Pause
Cinderella: ca. 2 h 30 min – inklusive 30 min Pause
Zauberflöte: ca. 3 h 3 min – inklusive 30min Pause
Brandner Kaspar: ca. 2 h 45 min – inklusive 30 min Pause
Der Geist der Weihnacht ca. 2h 45 min – inklusive 30 min Pause
Informationen zur Besetzung unserer Musical finden Sie auf der jeweiligen Seite der Produktionen.
An welchem Tag genau welche Darstellerinnen und Darsteller spielen, können wir Ihnen im Vorfeld nicht mitteilen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Babys und Kleinkinder unter 3 Jahren sind grundsätzlich nicht erlaubt im Theatersaal. Kindern wird der Eintritt auch nur mit gültigem Ticket erlaubt.
Auch können Kinderwägen nicht mit in den Theatersaal genommen werden.
Unsere Altersempfehlungen für unsere Veranstaltungen:
(Wir bitten die Eltern individuell einzuschätzen, ab welchem Alter die Stücke für ihre Kinder geeignet sind.)
- Cinderella: ab 6 Jahre
- Der Geist der Weihnacht: ab 6 Jahre
- Ludwig²: ab 10 Jahre
- Zeppelin: ab 10 Jahre
- Ein bisschen Frieden – Summer of Love: ab 10 Jahre
- Hundertwasser: ab 10 Jahre
- Elisabeth: ab 10 Jahre
- Dream King: ab 10 Jahre
- Zauberflöte: ab 10 Jahre
Unser Festspielhaus bietet unterschiedliche Restaurants bzw. die Theaterbar, an denen Sie etwas zu Essen erhalten.
Die Informationen zu Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten
Vor der Vorstellung können Sie an der Theaterbar Ihre Getränke und Snacks für die Pause vorbestellen. Sie erhalten die Tischnummer für Ihren reservierten Tisch, an dem unser Team der Theaterbar Ihre Bestellung für die Pause vorbereitet.
Bitte beachten Sie, dass die Königsloge, Logen und Balkon nur über Treppen erreichbar sind.
Ein rollstuhlgerechter Zugang bis zum Theatersaal ist vorhanden, separate Rollstuhlplätze mit Plätzen für eine Begleitperson sind nur über die Theaterkasse buchbar telefonisch oder per Mail.
theaterkasse@das-festspielhaus.de
Rollstuhlparkplätze finden Sie direkt am Haus auf dem Parkplatz P7. Mit einem entsprechenden Parkausweis sind Sie berechtigt auch bei roter Ampel ans Haus vorzufahren.
Parkplätze sind einmal direkt am Haus und zum anderen ist in unmittelbarer Nähe der Parkplatz P8 der Stadt Füssen. Beide Parkplätze sind gebührenpflichtig.
Parkplatz direkt am Festspielhaus, Adresse: Im See 1, Füssen
Parkplatz P8, 250 m Fußweg, Adresse: Sägmüllerweg 5, Füssen
Zu Fuß erreichen Sie uns in ca. 30 Minuten . Mit dem Taxi sind Sie in ca. 5-10 Minuten bei uns.
Der Theatersaal wird 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn geöffnet. Das Haus ist an Veranstaltungstagen ab 10 Uhr geöffnet.
Handtaschen durchschnittlicher Größe (A4) und Jacken können in den Saal mitgenommen werden.
Größere Taschen, Schirme und andere sperrige Gegenstände (wie z.B. Kinderwägen oder Hocker) können leider aus brandschutztechnischen Gründen im Saal nicht erlaubt werden. Sie können sich damit an unsere bewachte, kostenpflichtige Garderobe wenden. Ebenso ist Essen und Trinken im Saal nicht gestattet. Ihre Haustiere dürfen zuhause bleiben.
Tiere sind im Haus nicht gestattet.
Der Theatergenuss mit dem Extra
Genießen Sie unsere Vorstellungen wie der König persönlich!
Von unserer Königsloge aus haben Sie einen direkten Blick aufs Zentrum der Bühne und somit den idealen Überblick über das Geschehen.
Die Reihen sind ansteigend, wodurch eine gute Sicht auf die Bühne aus allen 7 Reihen gegeben ist.
Eine kleine kulinarische Aufmerksamkeit erwartet Sie in der Pause.
In unserer exklusiven Lounge genießen Sie ein kühles Getränk, sowie Häppchen – alles mit dem atemberaubenden Blick über den Forggensee und auf das Schloss Neuschwanstein!
Fragen zu Veranstaltungstickets:
Sie haben ein Ticket für eine unserer Veranstaltungen gebucht und können uns am entsprechenden Termin nun doch nicht besuchen? Unvorhergesehenes kann geschehen, Pläne können sich ändern – das können wir nachvollziehen.
Wenn Sie die Karten direkt über uns/unsere Homepage gebucht haben und es eine Veranstaltung der Festspielhaus Management GmbH ist können wir Ihnen bis spätestens 3 Tage vor Showbeginn ohne Angabe von Gründen einen Kulanz-Wertgutschein mit 3-jähriger Gültigkeit ausstellen.
Wenden Sie sich hierfür an:
theaterkasse@das-festspielhaus.de 08362 – 50 77 777
Dies gilt nur für Direktbuchungen bei Festspielhaus Neuschwanstein; für Buchungen über Reiseveranstalter bzw. Busreiseveranstalter gelten die jeweiligen Umbuchungs-Regelungen der Reiseveranstalter.
Falls Sie gerade nicht durchkommen, dann nur, weil die Leitungen bereits glühen. Schreiben Sie gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer: Wir melden uns bei Ihnen!
Gerne können Sie selbstverständlich 24 h über unseren Onlineshop buchen!
Über die Vorverkaufsstelle, bei der Sie die Tickets erworben haben, können Sie einen Veranstaltergutschein beantragen. Mit diesem Gutschein können Sie andere Veranstaltungen des Veranstalters buchen oder ihn vom Veranstalter ausbezahlen lassen.
Bei Direktbuchungen über uns erhalten Sie automatisch einen Veranstaltergutschein per Email.
Wenn Sie über eine andere Vorverkaufsstelle gebucht haben, muss dieser bei der entsprechenden Vorverkaufsstelle beantragt werden.
Mit diesem Gutschein können Sie selbst einen neuen Termin über die entsprechende Vorverkaufsstelle buchen.
Sollten Sie nichts weiter unternehmen, behalten die Tickets mit dem ursprünglichen Datum ihre Gültigkeit für den neuen Termin.
Über die Vorverkaufsstelle, bei der Sie die Tickets erworben haben, können Sie einen Veranstaltergutschein beantragen. Mit diesem Gutschein können Sie selbst einen neuen Termin über die entsprechende Vorverkaufsstelle buchen.
Der Veranstaltergutschein musste nicht für einen Termin im Jahr 2021 verwendet werden, sondern gilt natürlich auch gerne noch die nächsten Jahre. Der Gutschein ist Ende 2021 nicht verfallen! Das Datum bedeutet lediglich, dass der Gutschein auf Wunsch frühestens seit Anfang 2022 nach dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“ ausbezahlt werden kann.
Sie erhalten selbstverständlich auch in diesem Fall rechtzeitig wieder eine Nachricht von uns per e-Mail mit einem erneuten Umbuchungsangebot.
Unsere Spielplanung richtet sich nach der aktuellen Lage und behördlichen Vorgaben von Bund und Ländern. Wir haben für die neuen Termine bewusst einen längeren Horizont ins Auge gefasst.
Wir freuen uns sehr, grundsätzlich wieder spielen zu dürfen und müssen uns aber flexibel an die sich ändernden Auflagen anpassen.