Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Ludwigs Musical Academy
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Diese Bedingungen gelten für den Unterricht der Ludwigs Musical Academy, der den durch den/die Erziehungsberechtigte/n angemeldeten und vertretenen Schülern (nachfolgend allgemein als „Schüler“ bezeichnet) erteilt wird. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Ludwigs Musical Academy.
2. Die Unterrichtszeiten und Gebühren entnehmen Sie bitte den Informationsunterlagen für den jeweiligen Kurs.
3. Zahlungsweise
a) Per Lastschriftverfahren wird die Kursgebühr pünktlich zum 15. des Folgemonats abgebucht.
4. Der Unterricht findet einmal wöchentlich außerhalb der Schulferien statt. Die Anzahl von Unterrichtstagen pro Semester kann bedingt durch die Schulferien variieren. Die genauen Daten der Unterrichtstage im jeweiligen Semester werden von der Ludwigs Musical Academy rechtzeitig mitgeteilt.
5. a) Mit der Bestätigung der Anmeldung durch Ludwigs Musical Academy wird ein Unterrichtsvertrag abgeschlossen.
b) Im Fall einer erstmaligen Teilnahme am Unterricht ist eine außerordentliche Kündigung innerhalb von vier Tagen nach dem Stattfinden der zweiten Unterrichtseinheit möglich. Eine Kündigung wird erst mit Zugang bei Ludwigs Musical Academy wirksam.
c) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Semester, wenn er nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird. Die Fristen sind wie folgt: Wintersemester bis zum 30. November und im Sommersemester bis 30. Juni. Bei fristgerechter Kündigung endet der Vertrag mit dem letzten Unterrichtstag des jeweils laufenden Semesters. Auch diese Kündigung wird erst mit Zugang bei Ludwigs Musical Academy wirksam.
d) Der Unterrichtsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ende des Semesters, in dem der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.
6. Ludwigs Musical Academy behält sich das Recht vor, Schüler zum Unterricht nicht zuzulassen bzw. auszuschließen.
7. Änderungen des Stundenplans und des Lehrpersonals bleiben vorbehalten. Ludwigs Musical Academy ist berechtigt, die Kursgebühren mit Wirkung zu Beginn des Herbst-Semesters angemessen zu erhöhen, um die Gebühren an gestiegene Kosten für Lehrkräfte, Raummiete etc. anzupassen. Im Falle einer Erhöhung der Kursgebühren um mehr als 5% hat der Schüler das Recht, den Unterrichtsvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum 31. August eines Jahres außerordentlich zu kündigen.
8. Ein Unterrichtsblock dauert 3 Stunden.
9. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schüler sind verpflichtet, Ludwigs Musical Academy und die Lehrkräfte über vorhandene Verletzungen, bzw. ihren gesundheitlichen Zustand zu informieren.
10. Schüler sind verpflichtet, selbst auf ihr Eigentum zu achten. Ludwigs Musical Academy übernimmt keine Haftung für verloren gegangenes, oder beschädigtes Eigentum.
11. Ludwigs Musical Academy und deren Erfüllungsgehilfen haften ausschließlich während der Unterrichtszeiten. Die Haftung ist während dieser auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Schüler haftet Ludwigs Musical Academy auch für leichte Fahrlässigkeit.
12. Die Teilnehmer haben sich an die im Haus gültige Hausordnung zu halten. Diese ist für jeden an der Pforte erhältlich.
Außerdem gelten die AGB des Festspielhaus Neuschwanstein.